Zuhören. Einordnen. Entscheiden.
Tel: 0208 / 89927972
E-Mail:info@ehring- rechtsanwalt.de
Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten entstehen häufig in Situationen, die rechtlich wie persönlich belastend sind. Nicht selten besteht Unsicherheit darüber, wie die eigene Lage einzuordnen ist und welche Schritte sinnvoll sind.
Ausgangspunkt meiner Tätigkeit ist eine sorgfältige Erfassung der jeweiligen Situation. Erst wenn die relevanten rechtlichen und tatsächlichen Aspekte vollständig erfasst sind, lässt sich beurteilen, welches Vorgehen sinnvoll ist und welche Ziele realistisch erreicht werden können.
Die Kanzlei ist auf das Familienrecht und das Erbrecht ausgerichtet. Die Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig in Mülheim an der Ruhr sowie im Ruhrgebiet, insbesondere für Mandantinnen und Mandanten aus Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen.
Die Arbeit in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten erfordert rechtliche Klarheit und ein genaues Verständnis der jeweiligen Ausgangslage. Häufig greifen persönliche Konflikte, wirtschaftliche Folgen und langfristige Entscheidungen ineinander.
Ich bin seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2009 bin ich Fachanwalt für Erbrecht, seit 2012 Fachanwalt für Sozialrecht und seit 2017 Fachanwalt für Familienrecht. Als Rechtsanwalt in zweiter Generation verbinde ich gewachsene Erfahrung mit einer klaren und eigenständigen anwaltlichen Arbeitsweise.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der sorgfältigen rechtlichen Einordnung und konsequenten Bearbeitung familien- und erbrechtlicher Mandate, außergerichtlich ebenso wie gerichtlich.
Die Kanzlei ist auf das Familienrecht und das Erbrecht ausgerichtet und betreut Mandate aus Mülheim an der Ruhr, dem Ruhrgebiet sowie den angrenzenden Städten.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie auf den folgenden Seiten
Am Beginn steht die Sichtung der Ausgangslage. In der Regel klären wir zunächst die relevanten Fakten und Unterlagen, die rechtlichen Fragestellungen und das konkrete Ziel. Danach erhalten Sie eine Einschätzung der nächsten Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob gerichtliches Vorgehen erforderlich wird.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nichts anderes vereinbart wird. Wenn in Betracht kommt, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, wird dies vorab transparent besprochen. Im Familienrecht und Erbrecht ist eine saubere Kosten- und Risikobetrachtung Teil der Beratung.
Rechtsanwalt Jan Ehring
Lehnerstraße 5
45481 Mülheim an der Ruhr
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