Zuhören. Einordnen. Entscheiden.
Zuhören. Einordnen. Entscheiden.
Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten entstehen häufig in Situationen, die rechtlich wie persönlich belastend sind. Nicht selten besteht Unsicherheit darüber, wie die eigene Lage rechtlich einzuordnen ist und welche Schritte sinnvoll sind. Unterschiedliche Informationen, widersprüchliche Einschätzungen oder bereits geführte Gespräche führen dabei nicht immer zu Klarheit.
Ausgangspunkt meiner Tätigkeit ist eine sorgfältige Erfassung der jeweiligen Situation. Erst wenn die relevanten rechtlichen und tatsächlichen Aspekte vollständig erfasst sind, lässt sich beurteilen, welches Vorgehen sinnvoll ist und welche Ziele realistisch erreicht werden können. Darauf aufbauend erfolgt eine klare rechtliche Einschätzung und eine strukturierte Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Die Kanzlei ist auf das Familienrecht und das Erbrecht ausgerichtet. Ziel ist es, rechtliche Fragestellungen nüchtern einzuordnen und konsequent zu bearbeiten, außergerichtlich ebenso wie gerichtlich.
Die Tätigkeit erfolgt schwerpunktmäßig in Mülheim an der Ruhr sowie im Ruhrgebiet, insbesondere für Mandantinnen und Mandanten aus Oberhausen, Essen, Duisburg und Ratingen. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Sicherheit zu schaffen und rechtliche Angelegenheiten konsequent zu bearbeiten, außergerichtlich wie gerichtlich.
Die Arbeit in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten erfordert rechtliche Klarheit und ein genaues Verständnis der jeweiligen Ausgangslage. Häufig geht es um mehr als einzelne Rechtsfragen. Persönliche Konflikte, wirtschaftliche Folgen und langfristige Entscheidungen greifen ineinander und verlangen nach einer strukturierten Einordnung.
Ich bin seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt in der rechtlichen Begleitung von Mandaten mit komplexen persönlichen und wirtschaftlichen Bezügen. Als Rechtsanwalt in zweiter Generation verbinde ich gewachsene Erfahrung mit einer klaren, eigenständigen anwaltlichen Arbeitsweise.
In der Kanzlei wird deshalb besonderer Wert auf eine strukturierte Vorgehensweise gelegt. Der Sachverhalt wird vollständig aufgenommen, rechtlich eingeordnet und auf seine tatsächlichen Konsequenzen hin geprüft. Erst auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob eine gerichtliche Klärung erforderlich wird.
Die Kanzlei konzentriert sich auf das Familienrecht und das Erbrecht. Beide Rechtsgebiete sind häufig von persönlichen Konflikten, wirtschaftlichen Risiken und langfristigen Folgen geprägt. Umso wichtiger ist eine sachliche Einordnung der rechtlichen Situation und ein strukturiertes Vorgehen.
Im Mittelpunkt steht die Klärung der rechtlichen Ausgangslage, der bestehenden Ansprüche und der realistischen Handlungsmöglichkeiten. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht der Tätigkeitsschwerpunkte in den jeweiligen Fachgebieten.
Am Beginn steht die Sichtung der Ausgangslage. In der Regel klären wir zunächst die relevanten Fakten und Unterlagen, die rechtlichen Fragestellungen und das konkrete Ziel. Danach erhalten Sie eine Einschätzung der nächsten Schritte und der Erfolgsaussichten sowie eine Empfehlung, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob gerichtliches Vorgehen erforderlich wird.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nichts anderes vereinbart wird. Wenn in Betracht kommt, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, wird dies vorab transparent besprochen. Im Familienrecht und Erbrecht ist eine saubere Kosten- und Risikobetrachtung Teil der Beratung.
Rechtsanwalt Jan Ehring
Lehnerstraße 5
45481 Mülheim an der Ruhr
Montag-Donnerstag:
8:30-12:30 und 14:00-18:00 Uhr
Freitags:
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Tel: 0208 / 89927972
Fax: 0208 / 89927973
E-Mail: info@ehring-rechtsanwalt.de